Sachkundenachweis NÖ

Ihr Weg zur Sachkunde – Sicher und gesetzeskonform!

Alles, was Sie für die gesetzliche Vorschrift wissen müssen

die gesetzlichen Anforderungen

Seit dem 01.06.2023 müssen alle Hundehalter bei der Meldung eines neuen Hundes einen Nachweis der allgemeinen Sachkunde erbringen. Dieser Nachweis ist nur einmal im Leben erforderlich und muss spätestens 6 Monate nach der Meldung auf der Gemeinde vorgelegt werden. Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential („Listenhunde“) ist zusätzlich eine erweiterte Sachkunde erforderlich. Bei uns können Sie den NÖ Hundepass erwerben, der die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Er umfasst eine einstündige Information durch einen Tierarzt oder eine Tierärztin sowie eine zweistündige Information durch einen fachkundigen Hundetrainer oder eine Hundetrainerin. Alternativ werden auch andere Ausbildungsnachweise als Sachkundebeweis akzeptiert. Informieren Sie sich bei uns, wie Sie die gesetzlichen Anforderungen einfach und effizient erfüllen können.

Ihr einfacher Weg zur Sachkunde

Erwerben Sie den NÖ Hundepass durch eine einstündige Information durch einen Tierarzt und eine zweistündige Schulung durch einen Hundetrainer. Ein unkomplizierter Weg, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

 

Wer in Niederösterreich einen Hund hält, der als sogenannter Listenhund gilt, muss die entsprechende Erweiterte Sachkunde nachweisen.

Erweiterte Sachkunde für Listenhunde

Besitzer von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential müssen zusätzliche Anforderungen erfüllen. Die Ausbildung hat zumindest eine Dauer von 10 Stunden zu umfassen und einen allgemeinen Teil über Wesen und Verhalten des Hundes und einen praktischen Teil über Leinenführigkeit, Sitzen und Freifolgen zu enthalten. Zusätzlich muss die allgemeine Sachkunde (NÖ Hundepass) ebenfalls absolviert werden.

NÖ Hundehaltegesetz